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Keine Verfolgung eines im Bundesgebiet geborenen Kindes in Serbien
Meta
15.02.2017
Entscheidung
Sachgebiet: S
Zitiervorschlag: VG München, Entscheidung vom 15.02.2017, Az. M 17 S 17.30535 (REWIS RS 2017, 15563)
Papierfundstellen: REWIS RS 2017, 15563
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
Schwangerschaft begründet kein zielstaatsbezogenes Abschiebungsverbot
Schriftform bei Unterzeichnung mit Fingerabdruck nicht gewahrt
Risikoschwangerschaft und Bedrohung durch Ex-Ehemann begründet kein Abschiebungshindernis nach Serbien
Bedrohung durch Gläubiger keine asylerhebliche Verfolgung
Keine systematische staatliche Verfolgung gegenüber Angehörigen ethnischer Minderheiten in Serbien