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Bedrohung durch Gläubiger keine asylerhebliche Verfolgung
Meta
08.02.2017
Entscheidung
Sachgebiet: S
Zitiervorschlag: VG München, Entscheidung vom 08.02.2017, Az. M 17 S 17.31963 (REWIS RS 2017, 15947)
Papierfundstellen: REWIS RS 2017, 15947
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
Schwangerschaft begründet kein zielstaatsbezogenes Abschiebungsverbot
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