Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.
Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"
Dieses Urteil liegt noch nicht ordentlich formatiert vor. Bitte nutzen Sie das PDF für eine ordentliche Formatierung.
PDF anzeigen[X.]:[X.]:[X.]:2017:220817B3STR63.17.0
BUN[X.]SGERICHTSHOF
BESCHLUSS
3 StR 63/17
vom
22.
August
2017
in der Strafsache
gegen
1.
2.
wegen
mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer ausländischen terroristischen
Vereinigung u.a.
-
2
-
Der 3. Strafsenat des [X.] hat auf Antrag des [X.] und nach Anhörung der Beschwerdeführer am 22.
August 2017 einstimmig be-schlossen:
Die Revisionen der Angeklagten gegen das Urteil des [X.] vom 3.
November 2016 werden als unbegründet [X.], da die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrecht-fertigungen keinen Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten ergeben hat (§
349 Abs.
2 StPO).
Jeder Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen.
Ergänzend bemerkt der Senat:
Die Annahme, es
liege bei beiden Angeklagten jeweils nur eine Tat der mitgliedschaftlichen Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland (§
129a Abs.
1 Nr.
1, §
129b Abs.
1 Sätze
1 und 2 StGB) in Tateinheit mit Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden
Ge-walttat (§
89a Abs.
1, 2 Nr.
1 und 2 StGB) vor, ist rechtsfehlerhaft; es beschwert die Angeklagten indes nicht, dass sie nicht wegen [X.] eines weiteren Verstoßes
gegen §
129a Abs.
1 Nr.
1, §
129b Abs.
1 Sätze
1 und 2 StGB verurteilt worden
sind (vgl. [X.], Beschluss vom 20.
Dezember 2016 -
3
StR 355/16, juris Rn.
5 ff.).
[X.]
Gericke
Spaniol
Ri[X.] [X.] befindet Berg
sich im Urlaub und ist daher
gehindert zu unterschreiben.
[X.]
Meta
22.08.2017
Bundesgerichtshof 3. Strafsenat
Sachgebiet: StR
Zitiervorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 22.08.2017, Az. 3 StR 63/17 (REWIS RS 2017, 6336)
Papierfundstellen: REWIS RS 2017, 6336
Auf Mobilgerät öffnen.
Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
3 StR 355/16 (Bundesgerichtshof)
3 StR 355/16 (Bundesgerichtshof)
Mitgliedschaftliche Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland und Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat: Konkurrenzrechtliche …
3 StR 466/15 (Bundesgerichtshof)
Keine Referenz gefunden.
Keine Referenz gefunden.