1. Strafsenat | REWIS RS 2014, 9709
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05.05.2014
Oberlandesgericht Hamm 1. Strafsenat
Beschluss
Sachgebiet: RVs
Vorgehend: Landgericht Dortmund, 42 Ns 157/13
StGB §§ 46, 54, 55; StPO § 267
Zitiervorschlag: Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 05.05.2014, Az. 1 RVs 38/14 (REWIS RS 2014, 9709)
Papierfundstellen: REWIS RS 2014, 9709
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
3 RVs 28/17 (Oberlandesgericht Hamm)
5 RVs 98/18 (Oberlandesgericht Hamm)
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4 StR 111/13 (Bundesgerichtshof)
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1 StR 535/19 (Bundesgerichtshof)
Nachträgliche Gesamtstrafenbildung: Zeitpunkt der Zäsurwirkung; Fall der Beschlussfassung über einen auf die Tagessatzhöhe beschränkten Einspruch …
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