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Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"
Revisionszulassung wegen nachträglicher Divergenz
Die Beschwerde ist begründet. Die Revision ist nach § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO wegen nachträglicher Abweichung des angefochtenen Urteils von der Entscheidung des Senats vom 6. Juni 2019 - BVerwG 4 CN 7.18 - zuzulassen.
Die vorläufige Streitwertfestsetzung für das Revisionsverfahren beruht auf § 47 Abs. 1 Satz 1, § 52 Abs. 1 und § 63 Abs. 1 Satz 1 GKG.
Meta
4 BN 27/19, 4 BN 27/19 (4 CN 7/19)
25.09.2019
Bundesverwaltungsgericht 4. Senat
Beschluss
Sachgebiet: CN
vorgehend Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, 18. Januar 2019, Az: 7 D 49/17.NE, Urteil
Zitiervorschlag: Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 25.09.2019, Az. 4 BN 27/19, 4 BN 27/19 (4 CN 7/19) (REWIS RS 2019, 3218)
Papierfundstellen: REWIS RS 2019, 3218
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
4 BN 12/18, 4 BN 12/18 (4 CN 2/19) (Bundesverwaltungsgericht)
Revisionszulassung wegen Divergenz; Tenor einer stattgebenden Entscheidung über die Wirksamkeit eines Flächennutzungsplans (Konzentrationsflächenplanung, Ausschlusswirkung)
4 BN 31/14 (Bundesverwaltungsgericht)
Antragsfrist für Normenkontrollantrag gegen nachträglich unwirksam gewordene Rechtsvorschrift
4 BN 9/21 (Bundesverwaltungsgericht)
Antragsfrist bei Normenkontrolle gegen funktionslos gewordene Bebauungspläne
4 B 7/16 (Bundesverwaltungsgericht)
Offensichtlicher Mangel im raumplanerischen Abwägungsvorgang bei (zwischenzeitlicher) Ausdifferenzierung der Rechtsprechung
9 BN 2/22, 9 BN 2/22 (9 CN 1/23) (Bundesverwaltungsgericht)
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