Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 14.12.2006, Az. 4 StR 411/06

4. Strafsenat | REWIS RS 2006, 229

© REWIS UG (haftungsbeschränkt)

Tags hinzufügen

Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.

Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"

QR-Code

Entscheidungstext


Formatierung

Dieses Urteil liegt noch nicht ordentlich formatiert vor. Bitte nutzen Sie das PDF für eine ordentliche Formatierung.

PDF anzeigen

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 4 StR 411/06 vom 14. Dezember 2006 in der Strafsache gegen wegen Betruges Der 4. Strafsenat des [X.] hat auf Antrag des Generalbundes-anwalts und nach Anhörung des Beschwerdeführers am 14. Dezember 2006 einstimmig beschlossen: Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des [X.] vom 2. Juni 2006 wird als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils auf Grund der [X.] keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben hat (§ 349 Abs. 2 StPO). Zwar ist es rechtlich nicht unbedenklich, dass das [X.] das Verteidigungsvorbringen des Angeklagten, mit dem dieser seine frühere Arbeitgeberin zu Unrecht schwer be-lastet hat, strafschärfend berücksichtigt hat (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verteidigungsverhalten 4 m.w.N.). Die fehlerhafte Strafzu-messungserwägung erfordert hier aber keine Aufhebung des Strafausspruchs, weil die Strafe angemessen ist (§ 354 Abs. 1 a Satz 1 StPO). Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tra-gen. [X.] Athing [X.] Ernemann

Meta

4 StR 411/06

14.12.2006

Bundesgerichtshof 4. Strafsenat

Sachgebiet: StR

Zitier­vorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 14.12.2006, Az. 4 StR 411/06 (REWIS RS 2006, 229)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2006, 229

Auf dem Handy öffnen Auf Mobilgerät öffnen.


Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.

Referenzen
Wird zitiert von

Keine Referenz gefunden.

Zitiert

Keine Referenz gefunden.

Zitieren mit Quelle:
x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.