LG Coburg, Urteil vom 08.10.2015, Az. 3 KLs 105 Js 8958/12 (2)

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Gegenstand

Gesamtfreiheitsstrafe, Einkommen, Lebensunterhalt, Untreue, Unterlassen, Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, Zulassung als Rechtsanwalt, Inhaftierung, Rechtsanwaltsgebühren, Darlehensschuld, Kanzleibetrieb, Renovierungsmaßnahme, Anderkonto, Fremdgelder, Empfangsberechtigter, Schadensersatz, Darlehensvertrag


Im Namen des Volkes:
Ur████████████████████████

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3 KLs 105 Js 8958/12 (2)

08.10.2015

LG Coburg

Urteil

Sachgebiet: Js

Zitier­vorschlag: LG Coburg, Urteil vom 08.10.2015, Az. 3 KLs 105 Js 8958/12 (2) (REWIS RS 2015, 4202)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2015, 4202

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