Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 12.08.2014, Az. 2 StR 624/12

2. Strafsenat | REWIS RS 2014, 3514

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BUNDESGERICHTSHOF

BESCHLUSS
2 StR 624/12
vom
12. August 2014
in der Strafsache
gegen

1.

2.

wegen Mordes u.a.

-
2
-
Der 2. Strafsenat des [X.] hat am 12. August 2014
beschlos-sen:
Die Gründe des [X.] vom 5.
Juni 2014 werden auf Sei-te
6 unter Randnummer 10 wegen offensichtlichen Schreibverse-
e-re zudem auf der Annahme einer konstanten Raumtemperatur von 27,5 Grad Celsius, wie sie vom Sachverständigen um 01.47 Uhr am 28.

Fischer [X.]Krehl

Eschelbach [X.]

Meta

2 StR 624/12

12.08.2014

Bundesgerichtshof 2. Strafsenat

Sachgebiet: StR

Zitier­vorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 12.08.2014, Az. 2 StR 624/12 (REWIS RS 2014, 3514)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2014, 3514

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2 StR 624/12

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