VGH München, Entscheidung vom 26.01.2023, Az. 22 ZB 22.1292

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Gegenstand

gewerberechtliche Unzuverlässigkeit, außerhalb der gewerblichen Tätigkeit begangene Straftaten, Bedeutung von Körperverletzungsdelikten für die Zuverlässigkeit bei gewerblicher Tätigkeit als Tätowierer


Im Namen des Volkes:
Ur████████████████████████

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22 ZB 22.1292

26.01.2023

VGH München

Entscheidung

Sachgebiet: ZB

Zitier­vorschlag: VGH München, Entscheidung vom 26.01.2023, Az. 22 ZB 22.1292 (REWIS RS 2023, 461)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2023, 461

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