Aktenzeichen 2 BvR 2426/17

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2020:rk20201007.2bvr242617
RCN:
RCNL3HNSU4WN2UGE2G

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesverfassungsgericht: Stattgebender Kammerbeschluss vom 07.10.2020

Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Im Rahmen des Berufungszulassungsverfahrens gem § 124 VwGO darf nicht erstmals über Fragen von grundsätzlicher Bedeutung entschieden werden - hier: Verletzung des Art 19 Abs 4 GG durch Verneinung des Berufungszulassungsgrundes des § 124 Abs 2 Nr 1 VwGO unter Beantwortung einer bislang ungeklärten Frage von grundsätzlicher Bedeutung iSd § 124 Abs 2 Nr 3 VwGO (hier: Auslegung der Verweisung in § 28 Abs 3 S 1 AufenthG auf § 31 AufenthG)

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