Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 24.01.2008, Az. VII ZR 157/06

VII. Zivilsenat | REWIS RS 2008, 5955

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BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS [X.] ZR 157/06 vom 24. Januar 2008 in dem Rechtsstreit Der [X.]. Zivilsenat des [X.] hat am 24. Januar 2008 durch [X.], [X.] Kuffer, [X.], die Richterin [X.] und [X.] Eick beschlossen: Im Urteil vom 6. Dezember 2007 wird —nach [X.] eingefügt: —–und des Nichtzulassungsbeschwerdeverfahrens, soweit hierüber noch nicht entschieden wurde.fi Dressler Kuffer [X.] [X.] Eick Vorinstanzen: [X.], Entscheidung vom 08.06.2004 - 6 O 459/01 - [X.], Entscheidung vom 07.07.2006 - [X.] -

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VII ZR 157/06

24.01.2008

Bundesgerichtshof VII. Zivilsenat

Sachgebiet: ZR

Zitier­vorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 24.01.2008, Az. VII ZR 157/06 (REWIS RS 2008, 5955)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2008, 5955

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