Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.
Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"
Wiederaufgreifen des Verfahrens im vertriebenenrechtlichen Bescheinigungsverfahren; Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung
Die Beschwerde der Beklagten ist zulässig und begründet.
Die Revision ist wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zuzulassen. Sie kann dem Senat insbesondere Gelegenheit zur Klärung der Frage geben, ob sich aus der Aufhebung des § 100a Abs. 1 [X.] 2001 durch Art. 2 Nr. 2a des Gesetzes zur Änderung des Häftlingshilfegesetzes und zur Bereinigung des [X.] vom 7. November 2015 ([X.]) eine Änderung der Rechtslage im Sinne des § 51 Abs. 1 Nr. 1 VwVfG für (während der Geltungsdauer des § 100a Abs. 1 [X.] 2001) bestands- oder rechtskräftig abgeschlossene Bescheinigungsverfahren nach § 15 Abs. 1 [X.] ergibt oder ob in diesen Verfahren durch den Wegfall des § 100a Abs. 1 [X.] 2001 keine Änderung der Rechtslage und damit kein Anspruch auf Wiederaufgreifen des Verfahrens nach § 51 Abs. 1 Nr. 1 VwVfG besteht.
Meta
1 B 18/19, 1 B 18/19 (1 C 23/19)
25.06.2019
Bundesverwaltungsgericht 1. Senat
Beschluss
Sachgebiet: C
vorgehend Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, 3. Dezember 2018, Az: 11 A 1051/17, Urteil
§ 100a Abs 1 BVFG 2001, § 15 BVFG, § 51 Abs 1 Nr 1 VwVfG
Zitiervorschlag: Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 25.06.2019, Az. 1 B 18/19, 1 B 18/19 (1 C 23/19) (REWIS RS 2019, 6128)
Papierfundstellen: REWIS RS 2019, 6128
Auf Mobilgerät öffnen.
Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
1 C 23/19 (Bundesverwaltungsgericht)
Kein Anspruch auf Wiederaufgreifen des Verfahrens wegen nachträglich durch Rechtsbereinigungsgesetz ex nunc geänderter Rechtslage bei …
1 C 21/16 (Bundesverwaltungsgericht)
Ausschluss des Erwerbs einer Spätaussiedlerbescheinigung nach § 15 Abs. 2 Satz 2 BVFG, wenn die …
1 C 26/17 (Bundesverwaltungsgericht)
Kein Anspruch auf Wiederaufgreifen des vertriebenenrechtlichen Aufnahmeverfahrens bei Rechtsänderung nach der Übersiedlung
1 B 83/16 (Bundesverwaltungsgericht)
Grenzen richterlicher Rechtsfortbildung (hier: Anwendung einer Vorschrift nach ihrer Aufhebung)
7 K 14745/17 (Verwaltungsgericht Köln)
Keine Referenz gefunden.
Keine Referenz gefunden.