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PDF anzeigen[X.]:[X.]:BGH:2017:090117BIXZR308.14.0
BUN[X.]SGERICHTSHOF
BESCHLUSS
IX ZR 308/14
vom
9. Januar
2017
in dem Rechtsstreit
-
2
-
Der IX.
Zivilsenat des [X.] hat durch [X.] [X.],
den
Richter Prof. Dr. Gehrlein, die Richterin [X.] und [X.] Schoppmeyer und Meyberg
am
9. Januar 2017
beschlossen:
Der Senatsbeschluss vom 24. September 2015 -
IX ZR 308/14 wird im zweiten Satz von Rn.
13
dahin geändert, dass es heißt, "weil er die eingezogenen Gelder nicht
an den [X.] abgeführt hat".
Kayser
Gehrlein
[X.]
Schoppmeyer
Meyberg
Vorinstanzen:
[X.], Entscheidung vom 29.11.2013 -
9 O 408/13 -
OLG Jena, Entscheidung vom 04.12.2014 -
1 [X.] -
Meta
09.01.2017
Bundesgerichtshof IX. Zivilsenat
Sachgebiet: ZR
Zitiervorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 09.01.2017, Az. IX ZR 308/14 (REWIS RS 2017, 17807)
Papierfundstellen: REWIS RS 2017, 17807
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