Aktenzeichen IX ZR 308/14

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RCNHHA74645W5V7AZX

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 24.09.2015

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 24.09.2015

Insolvenzanfechtung: Kenntnis des Anfechtungsgegners von drohender Zahlungsunfähigkeit bei Bitte des Schuldners auf Abschluss einer Ratenzahlungsvereinbarung

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