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Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"
Sicherheitslage in Kabul begründet keinen Anspruch auf Durchführung eines Folgeantragsverfahrens
Meta
13.12.2016
Entscheidung
Sachgebiet: E
Zitiervorschlag: VG München, Entscheidung vom 13.12.2016, Az. M 25 E 16.35289 (REWIS RS 2016, 842)
Papierfundstellen: REWIS RS 2016, 842
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
Keine veränderte Sicherheitslage in Afghanistan
Allgemeine Gefährdungslage in Afghanistan erreicht nicht die Intensität eines innerstaatlichen bewaffneten Konflikts
Zielstaatsbezogenes Abschiebungshindernis nach § 60 Abs. 7 S. 1 AsylG hinsichtlich Afghanistan
Vollziehbare Ausreiseverpflichtung aufgrund bestandskräftiger Ablehnung des Asylantrags
Keine Abschiebung eines zum Christentum übergetretenen Muslim nach Afganistan wegen hoher Wahrscheinlichkeit von Repressionen im …
Keine Referenz gefunden.
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