Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 10.07.2007, Az. XI ZR 96/06

XI. Zivilsenat | REWIS RS 2007, 2985

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BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS [X.] ZR 96/06 vom 10. Juli 2007
in dem Rechtsstreit

- 2 - Der [X.]. Zivilsenat des [X.] hat am 10. Juli 2007 durch [X.], [X.], die Richterin [X.] und [X.] Ellenberger, und Prof. Dr. [X.]
beschlossen: Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulas-sung der Revision in dem Urteil des 5. Zivilsenats des [X.] vom 16. Februar 2006 wird zurückgewiesen, weil die Rechtssache keine grund-sätzliche Bedeutung hat und die Fortbildung des Rechts sowie die Sicherung einer einheitlichen Recht-sprechung eine Entscheidung des [X.] nicht erfordern (§ 543 Abs. 2 Satz 1 ZPO). [X.] verstößt das Berufungsurteil nicht gegen Artikel 103 Abs. 1 GG. Der Zeuge [X.]war schon deshalb nicht zu vernehmen, weil die Klägerin nicht behauptet hat, ihr angebliches Schreiben vom 18. August 2003 mit der darin vom Überweisungsauf-trag abweichenden Tilgungsbestimmung sei der [X.] bereits vor Gutschrift des [X.] zugegangen. Die isolierte Abtretung der [X.] war unwirksam; überdies war die Beklagte jedenfalls vor Eintritt des Sicherungsfalles zur Geltendmachung der [X.] nicht verpflichtet. Zur Zahlungsgarantie sind die Vorausset-zungen des § 326 Abs. 1 BGB a.F. nicht schlüssig - 3 - dargelegt. Die hilfsweise erhobene Feststellungsklage und die Klage auf Abtretung der Grundschulden [X.] außer an Nr. 4 AGB der Beklagten daran, dass die von der Klägerin erhobene Verjährungseinrede sich nur auf den Zinsanspruch bezieht und eine Über-sicherung der Beklagten nicht dargelegt ist. Von einer weiteren Begründung wird gemäß § 544 Abs. 4 Satz 2 Halbs. 2 ZPO abgesehen. Die Klägerin trägt die Kosten des [X.] (§ 97 Abs. 1 ZPO). Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren beträgt 2.526.559,93 •.

[X.] Joeres [X.] Ellenberger [X.]: [X.], Entscheidung vom 12.05.2005 - 10 O 118/04 - [X.], Entscheidung vom 16.02.2006 - 5 U 78/05 -

Meta

XI ZR 96/06

10.07.2007

Bundesgerichtshof XI. Zivilsenat

Sachgebiet: ZR

Zitier­vorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 10.07.2007, Az. XI ZR 96/06 (REWIS RS 2007, 2985)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2007, 2985

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5 U 78/05

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