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Erinnerung gegen den Gerichtskostenansatz: Einwendung der fehlenden Vollmacht des Prozessbevollmächtigten für die Rechtsmitteleinlegung
Die Erinnerung der Klägerin gegen den Ansatz der Gerichtskosten in der Kostenrechnung vom 7. März 2011 wird zurückgewiesen.
Mit Beschluss vom 2. März 2011 hat der Senat der Klägerin die Kosten ihrer Nichtzulassungsbeschwerde auferlegt, nachdem diese zurückgenommen worden war.
Gegen den Ansatz der Gerichtskosten aus der Kostenrechnung vom 7. März 2011 hat sich die Klägerin mit Schreiben vom 11. März 2011 und vom 4. April 2011 gewandt. Der [X.] hat diese Eingaben als Erinnerung nach § 66 GKG gewertet und dieser nicht abgeholfen. Über die Erinnerung hat nach § 66 Abs. 1 Satz 1 GKG, § 139 Abs. 1 GVG der Senat zu entscheiden ([X.], Beschluss vom 20. September 2007 - [X.], [X.], 43).
Die zulässige, insbesondere statthafte (§ 66 Abs. 1 GKG) Erinnerung ist unbegründet. Sie kann nur auf eine Verletzung des Kostenrechts gestützt werden ([X.] aaO). Das ist hier jedoch nicht der Fall, da die Klägerin lediglich geltend macht, ihrem Rechtsanwalt keine Vollmacht für die Einlegung einer Nichtzulassungsbeschwerde erteilt zu haben.
Im Übrigen ist der nach Nr. 1243 der Anlage 1 zum GKG erfolgte [X.] nicht zu beanstanden.
Das Verfahren ist gerichtsgebührenfrei, § 66 Abs. 8 GKG.
Dr. [X.] Dr. Karczewski
Lehmann Dr. Brockmöller
Meta
04.05.2011
Bundesgerichtshof 4. Zivilsenat
Beschluss
Sachgebiet: ZR
vorgehend Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen, 11. Oktober 2010, Az: 3 U 11/10
§ 22 Abs 1 GKG, § 29 Nr 1 GKG, § 66 Abs 1 GKG
Zitiervorschlag: Bundesgerichtshof, Beschluss vom 04.05.2011, Az. IV ZR 247/10 (REWIS RS 2011, 7102)
Papierfundstellen: REWIS RS 2011, 7102
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
IV ZR 247/10 (Bundesgerichtshof)
Keine Erinnerung gegen Kostenlastentscheidung
II ZR 125/12 (Bundesgerichtshof)
Entscheidung über Erinnerung nach GKG n.F. beim BFH
III ZR 625/16 (Bundesgerichtshof)
Erhebung von Gerichtskosten vom Insolvenzverwalter bei einem unterbrochenen Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren
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