Bundesgerichtshof, Beschluss vom 23.03.2023, Az. 3 StR 460/22

3. Strafsenat | REWIS RS 2023, 2029

© REWIS UG (haftungsbeschränkt)

Tags hinzufügen

Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.

Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"

QR-Code

Tenor

Die Revisionen der Angeklagten gegen das Urteil des [X.] vom 23. Juni 2022 werden als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigungen keinen Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten ergeben hat (§ 349 Abs. 2 StPO).

Jeder Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen.

Zur beanstandeten Verfolgungsermächtigung bemerkt der Senat ergänzend:

Es bedarf weiter keiner Entscheidung, ob die Ermächtigung nach § 129b Abs. 1 Satz 3 StGB inhaltlich jeder gerichtlichen Kontrolle entzogen oder in begrenztem Maße auf Willkür zu überprüfen ist (vgl. [X.], Urteil vom 15. Juni 2022 - 3 StR 295/21, juris Rn. 5; Beschluss vom 6. Mai 2014 - 3 StR 265/13, juris Rn. 8 mwN). Denn Anhaltspunkte für sachwidrige oder sonstige willkürliche Erwägungen bei der Erteilung der Ermächtigung durch das [X.] zur strafrechtlichen Verfolgung von Taten in [X.] aufhältiger Mitglieder und Unterstützer der [X.] liegen weiterhin nicht vor.

Schäfer     

  

Berg     

  

Erbguth

  

Kreicker     

  

Voigt     

  

Meta

3 StR 460/22

23.03.2023

Bundesgerichtshof 3. Strafsenat

Beschluss

Sachgebiet: StR

vorgehend OLG Düsseldorf, 23. Juni 2022, Az: III-5 StS 2/21

Zitier­vorschlag: Bundesgerichtshof, Beschluss vom 23.03.2023, Az. 3 StR 460/22 (REWIS RS 2023, 2029)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2023, 2029

Auf dem Handy öffnen Auf Mobilgerät öffnen.


Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.

Ähnliche Entscheidungen

3 StR 278/22 (Bundesgerichtshof)

Strafrecht: Vermögensabschöpfung beim Hawala-Banking; Konkurrenz zwischen Besitz und Führen von Schusswaffen


3 StR 403/20 (Bundesgerichtshof)

Strafverurteilung wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung im Ausland und unerlaubtes Erbringen von Zahlungsdiensten: …


3 StR 295/21 (Bundesgerichtshof)

Vermögensabschöpfung bei mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland: Von einem Mitglied entgegengenommene Vermögenswerte …


3 StR 383/22 (Bundesgerichtshof)

Jugendstrafsache: Verhängung einer Einheitsjugendstrafe bei Nichteinbeziehung von Vorverurteilungen


3 StR 51/23 (Bundesgerichtshof)

Erziehungsgedanke im Jugendstrafrecht; Einbeziehung früherer Verurteilungen


Referenzen
Zitieren mit Quelle:
x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.