Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 27.01.2011, Az. V ZA 37/10

V. Zivilsenat | REWIS RS 2011, 10023

© REWIS UG (haftungsbeschränkt)

Tags hinzufügen

Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.

Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"

QR-Code

Entscheidungstext


Formatierung

Dieses Urteil liegt noch nicht ordentlich formatiert vor. Bitte nutzen Sie das PDF für eine ordentliche Formatierung.

PDF anzeigen

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZA 37/10 vom 27. Januar 2011 in der [X.]Der [X.] hat am 27. Januar 2011 durch [X.] [X.], die Richterin [X.], [X.] Czub und [X.] und die Richterin Dr. [X.] beschlossen: Dem Betroffenen wird für die beabsichtigte Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss der 1. Zivilkammer des [X.] vom 30. November 2010 Verfahrenskostenhilfe bewilligt und ihm ein von ihm zu benennender am [X.] zugelassener Rechtsanwalt beigeordnet. Der Antrag auf Beiordnung eines am [X.] zugelassenen Rechtsanwalts wird zurückgewiesen. Gründe: Der Antrag auf Beiordnung eines beim [X.] zugelassenen Rechtsanwaltes ist unbegründet. Dies kommt nach § 78b ZPO nur dann in Betracht, wenn dem Betroffenen ein Notanwalt zu bestellen ist. An diesen Voraussetzungen fehlt es aber schon deshalb, weil der Betroffene nicht dargelegt hat, dass er einen zur Vertretung bereiten Anwalt nicht finden konnte (Senat, Beschluss vom 22. Oktober 2010 [X.], juris Rn.1). 1 [X.] Czub Roth [X.] Vorinstanzen: [X.], Entscheidung vom 16.11.2010 - [X.] 4/10 - [X.], Entscheidung vom 30.11.2010 - 1 T 547/10 Ri -

Meta

V ZA 37/10

27.01.2011

Bundesgerichtshof V. Zivilsenat

Sachgebiet: ZA

Zitier­vorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 27.01.2011, Az. V ZA 37/10 (REWIS RS 2011, 10023)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2011, 10023

Auf dem Handy öffnen Auf Mobilgerät öffnen.


Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.

Referenzen
Wird zitiert von

Keine Referenz gefunden.

Zitiert

Keine Referenz gefunden.

Zitieren mit Quelle:
x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.