Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 07.03.2007, Az. 2 StR 516/06

2. Strafsenat | REWIS RS 2007, 4889

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BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 2 StR 516/06 vom 7. März 2007 in der Strafsache gegen wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge u. a. Der 2. Strafsenat des [X.] hat am 7. März 2007 beschlossen: Das Urteil des Senats vom 28. Februar 2007 wird auf Seite 8 der [X.] hinsichtlich der Entscheidung des 4. Strafsenats - 4 [X.]/06 - wegen eines Schreibversehens dahingehend berichtigt, dass es in Zeile 4 des [X.]) anstelle von "Beschluss" vom 14. Dezember 2006 richtig "Urteil" vom 14. Dezember 2006 heißt. [X.] [X.]

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2 StR 516/06

07.03.2007

Bundesgerichtshof 2. Strafsenat

Sachgebiet: StR

Zitier­vorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 07.03.2007, Az. 2 StR 516/06 (REWIS RS 2007, 4889)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2007, 4889

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1 StR 325/16

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