Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 17.10.2014, Az. 2 ARs 225/14

2. Strafsenat | REWIS RS 2014, 2094

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BUNDESGERICHTSHOF
BESCHLUSS
2 ARs 225/14
2 AR 151/14
vom
17. Oktober
2014
in der Strafsache
gegen

wegen schweren Bandendiebstahls u.a.

[X.].: 2 KLs 27 Js 14361/13 hw. Landgericht Konstanz

Der 2. Strafsenat des [X.] hat am 17. Oktober
2014
beschlossen:

Der Senatsbeschluss vom 13. August 2014 wird hinsichtlich eines offensichtlichen Schreibversehens dahin berichtigt, dass es in For-

Appl

Schmitt

Eschelbach

Ott

Zeng

Meta

2 ARs 225/14

17.10.2014

Bundesgerichtshof 2. Strafsenat

Sachgebiet: ARs

Zitier­vorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 17.10.2014, Az. 2 ARs 225/14 (REWIS RS 2014, 2094)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2014, 2094

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2 ARs 225/14

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