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Aufhebung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe nach § 124 Abs. 1 Nr. 4 ZPO
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Aufhebung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe nach § 124 Abs. 1 Nr. 4 ZPO
Diese Entscheidung ist in der bayerischen Landesrechtsprechungsdatenbank (Bayern.Recht) verfügbar.
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16.06.2016
LArbG München
Entscheidung
Zitiervorschlag: LArbG München, Entscheidung vom 16.06.2016, Az. 9 Ta 77/16 (REWIS RS 2016, 9734)
Papierfundstellen: REWIS RS 2016, 9734
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