LArbG München, Entscheidung vom 16.06.2016, Az. 9 Ta 77/16

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Gegenstand

Aufhebung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe nach § 124 Abs. 1 Nr. 4 ZPO


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9 Ta 77/16

16.06.2016

LArbG München

Entscheidung

Zitier­vorschlag: LArbG München, Entscheidung vom 16.06.2016, Az. 9 Ta 77/16 (REWIS RS 2016, 9734)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2016, 9734

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