Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 23.02.2016, Az. VI ZR 86/14

VI. Zivilsenat | REWIS RS 2016, 15808

© REWIS UG (haftungsbeschränkt)

Tags hinzufügen

Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.

Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"

QR-Code

Entscheidungstext


Formatierung

Dieses Urteil liegt noch nicht ordentlich formatiert vor. Bitte nutzen Sie das PDF für eine ordentliche Formatierung.

PDF anzeigen

[X.]:[X.]:[X.]:2016:230216BVIZR86.14.0

BUN[X.]SGERICHTSHOF

BESCHLUSS
VI ZR 86/14
vom

23. Februar 2016

in dem Rechtsstreit

-
2
-

Der VI.
Zivilsenat des [X.] hat am 23. Februar 2016
durch den Vorsitzenden [X.], [X.] und [X.] sowie die Richterin-nen Dr.
Oehler und Dr.
Roloff
beschlossen:
Der Antrag des [X.] auf Beiordnung eines Notanwalts wird ab-gelehnt.
Die Nichtzulassungsbeschwerde des [X.] gegen den Be-schluss des 24.
Zivilsenats des [X.] vom 24.
Januar 2014 wird auf seine Kosten als unzulässig verworfen.
[X.]: 50.110,22

Gründe:
Der Antrag auf Beiordnung eines Notanwalts ist nicht begründet. Die Rechtsverfolgung ist aussichtslos. Die Rechtssache hat weder grundsätzliche Bedeutung noch ist die Zulassung der Revision zur Fortbildung des Rechts oder zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung erforderlich. Von einer [X.] Begründung der Entscheidung wird entsprechend §
544 Abs.
4 Satz
2 ZPO abgesehen (vgl. Senatsbeschluss vom 29.
April 2014 -
VI
ZR 325/13, juris Rn.
1 und [X.], Beschluss vom 3.
Juli 2013 -
XII
ZR 122/12, juris Rn.
7).
1
-
3
-

Die Nichtzulassungsbeschwerde ist auf Kosten des [X.] als unzuläs-sig zu verwerfen, weil sie nicht innerhalb der vom Vorsitzenden zuletzt bis zum 27.
Oktober 2014 verlängerten Frist durch einen beim [X.] zuge-lassenen Rechtsanwalt begründet worden ist.
Galke
[X.]
[X.]

Oehler
Roloff

Vorinstanzen:
[X.], Entscheidung vom 07.03.2013 -
2 O 171/05 -

OLG München in [X.], Entscheidung vom 24.01.2014 -
24 U 1556/13 -

2

Meta

VI ZR 86/14

23.02.2016

Bundesgerichtshof VI. Zivilsenat

Sachgebiet: ZR

Zitier­vorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 23.02.2016, Az. VI ZR 86/14 (REWIS RS 2016, 15808)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2016, 15808

Auf dem Handy öffnen Auf Mobilgerät öffnen.


Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.

Referenzen
Wird zitiert von

Keine Referenz gefunden.

Zitiert

Keine Referenz gefunden.

Zitieren mit Quelle:
x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.