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Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"
Der Antrag der Klägerin auf Aussetzung des Verfahrens wird abgelehnt.
Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des 3. Zivilsenats des [X.] vom 26. Februar 2020 wird durch einstimmigen Beschluss auf Kosten der Klägerin zurückgewiesen, weil die Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung hat und die Fortbildung des Rechts sowie die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des [X.] nicht erfordern (§ 543 Abs. 2 Satz 1 ZPO) und die Revision auch keine Aussicht auf Erfolg hat (§ 552a ZPO). Wegen der Begründung nimmt der Senat Bezug auf das Schreiben seines Vorsitzenden vom 15. September 2020 (§ 552a Satz 2, § 522 Abs. 2 Satz 3 ZPO).
Streitwert: bis 35.000,00 €
Ellenberger |
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Grüneberg |
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Derstadt |
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Meta
13.10.2020
Bundesgerichtshof 11. Zivilsenat
Beschluss
Sachgebiet: ZR
vorgehend OLG Celle, 26. Februar 2020, Az: 3 U 153/19
Zitiervorschlag: Bundesgerichtshof, Beschluss vom 13.10.2020, Az. XI ZR 157/20 (REWIS RS 2020, 2054)
Papierfundstellen: REWIS RS 2020, 2054
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
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