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Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"
Der Gegenstandswert der Rechtsbeschwerde wird auf 507,25 € festgesetzt.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei, Kosten werden nicht erstattet.
I.
Dem Antrag der Verfahrensbevollmächtigten der Schuldnerin auf Festsetzung des Gegenstandswerts der Rechtsbeschwerde nach § 33 Abs. 1 [X.] war zu entsprechen, da sich die Rechtsanwaltsgebühren im gerichtlichen Verfahren nicht nach dem für die Gerichtsgebühren maßgebenden Wert berechnen.
Über den Antrag nach § 33 Abs. 1 [X.] auf Festsetzung des Werts des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit ist nach Inkrafttreten von § 1 Abs. 3 [X.] auch beim [X.] nach § 33 Abs. 8 Satz 1 Halbsatz 1 [X.] durch den Einzelrichter zu entscheiden ([X.], Großer Senat für Zivilsachen, Beschluss vom 9. August 2021 - [X.], juris Rn. 8).
Der Gegenstandswert in der Vollstreckung richtet sich gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 1 [X.] nach dem Betrag der zu vollstreckenden Geldforderung einschließlich der Nebenforderungen und war hiernach auf 507,25 € festzusetzen.
II.
Die Entscheidung über die Nebenforderungen beruht auf § 33 Abs. 9 Satz 1 und Satz 2 [X.].
Borris
Meta
31.07.2023
Bundesgerichtshof 7. Zivilsenat
Beschluss
Sachgebiet: ZB
vorgehend BGH, 10. Mai 2023, Az: VII ZB 23/22, Beschluss
§ 23 Abs 2 RVG, § 25 Abs 1 Nr 1 RVG, § 33 Abs 1 RVG
Zitiervorschlag: Bundesgerichtshof, Beschluss vom 31.07.2023, Az. VII ZB 23/22 (REWIS RS 2023, 5958)
Papierfundstellen: REWIS RS 2023, 5958
Der Verfahrensgang wurde anhand in unserer Datenbank vorhandener Rechtsprechung automatisch erkannt. Möglicherweise ist er unvollständig.
Bundesgerichtshof, VII ZB 23/22, 10.05.2023.
Bundesgerichtshof, VII ZB 23/22, 31.07.2023.
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
VII ZB 73/21 (Bundesgerichtshof)
I ZB 18/21 (Bundesgerichtshof)
Zwangsvollstreckung: Gegenstandswert für das Rechtsbeschwerdeverfahren betreffend der Anordnung des Gerichtsvollziehers zur Eintragung ins Schuldnerverzeichnis
I ZB 78/22 (Bundesgerichtshof)
I ZB 103/22 (Bundesgerichtshof)
I ZB 104/22 (Bundesgerichtshof)
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