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Einstweiliger Rechtsschutz im Normenkontrollverfahren, Kein Anordnungsgrund, Zulässige Kombination der beschleunigten Verfahren nach § 13a, § 13b BauGB, Angemessene Frist bei der erneuten Auslegung, Keine Abwägungsmängel
Meta
20.12.2022
Entscheidung
Sachgebiet: NE
Zitiervorschlag: VGH München, Entscheidung vom 20.12.2022, Az. 1 NE 22.2132 (REWIS RS 2022, 7917)
Papierfundstellen: REWIS RS 2022, 7917
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