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Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"
"Abfassen in deutscher Sprache" als Rechtsbehelfsbelehrung im Asylverfahren
Meta
12.01.2017
Entscheidung
Sachgebiet: K
Zitiervorschlag: VG München, Entscheidung vom 12.01.2017, Az. M 7 K 16.50050 (REWIS RS 2017, 17435)
Papierfundstellen: REWIS RS 2017, 17435
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
RN 12 K 17.32331 (VG Regensburg)
Verfristete Asylklage - keine fehlerhafte Rechtsbehelfsbelehrung
Rechtsbehelfsbelehrung des BAMF
Zum Zusatz "Die Klage muss in deutscher Sprache abgefasst sein."
1 Bf 32/17.A (Hamburgisches Oberverwaltungsgericht)
Verfristeter Antrag gegen Abschiebungsanordnung
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