Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 04.03.2002, Az. 5 StR 614/01

5. Strafsenat | REWIS RS 2002, 4275

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5 [X.]/01BUNDESGERICHTSHOFBESCHLUSSvom 4. März 2002in der [X.] unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge- 2 -Der 5. Strafsenat des [X.] hat am 4. März 2002beschlossen:1. Auf Antrag des [X.] wird das [X.], soweit die Angeklagten [X.], [X.]und [X.]in den Fällen 28 bis 33 der Urteilsgründe verurteilt sind,nach § 154 Abs. 2 StPO eingestellt.Die Revisionen dieser Angeklagten gegen das [X.] [X.] vom 27. Juli 2001 [X.] § 349 Abs. 2 StPO als unbegründet verworfen, [X.] mit der Maßgabe (§ 349 Abs. 4 StPO), daß [X.] [X.] des unerlaubten Handeltreibensmit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in [X.], der Angeklagte [X.]des unerlaubten Handel-treibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer [X.] zwei Fällen sowie der Angeklagte [X.] des uner-laubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln [X.] Fällen und des unerlaubten Handeltreibens mit [X.] in nicht geringer Menge in fünf [X.] sind.2. Die Revisionen der Angeklagten Ab , [X.]und [X.]werden nach § 349 Abs. 2 StPO als un-begründet verworfen.3. Die Angeklagten haben die Kosten ihrer Rechtsmittel [X.] 3 -G r ü n d eZu den Revisionen der Angeklagten [X.] , [X.] und [X.] be-darf nur folgendes der Erörterung:Der Tatrichter hat im Urteil die der Verurteilung zugrunde liegendenEinzelfälle unter fortlaufender Nummerierung dargestellt, es dabei jedoch inden Fällen 28 bis 33 der Urteilsgründe unterlassen, jeweils Einzelstrafen zuverhängen. Die Einstellung führt insoweit zur Änderung der Schuldsprüche.Eine Auswirkung auf die Gesamtstrafen schließt der Senat aus.Soweit das Verfahren eingestellt worden ist, hat der Senat [X.], § 473 Abs. 4 StPO von einer Kosten- und Auslagenentschei-dung zu Lasten der Staatskasse abgesehen.[X.] Häger GerhardtBrause Schaal

Meta

5 StR 614/01

04.03.2002

Bundesgerichtshof 5. Strafsenat

Sachgebiet: StR

Zitier­vorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 04.03.2002, Az. 5 StR 614/01 (REWIS RS 2002, 4275)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2002, 4275

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