24. Senat | REWIS RS 2010, 8434
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Markenbeschwerdeverfahren – "Hedona/Dona" – zur Kennzeichnungskraft - teilweise Warenidentität - keine unmittelbare Verwechslungsgefahr - keine Verwechslungsgefahr unter dem Gesichtspunkt des gedanklichen Inverbindungbringens - keine Verwechslungsgefahr im weiteren Sinne - keine Zulassung der Rechtsbeschwerde
hat der 24. Senat ([X.]) des [X.] unter Mitwirkung des Vorsitzenden [X.] Prof. Dr. Hacker sowie [X.] und Eisenrauch auf die mündliche Verhandlung vom 10. November 2009
beschlossen:
Die Beschwerde der Widersprechenden wird zurückgewiesen.
Meta
17.03.2010
Beschluss
Sachgebiet: W (pat)
Zitiervorschlag: Bundespatentgericht, Beschluss vom 17.03.2010, Az. 24 W (pat) 1/09 (REWIS RS 2010, 8434)
Papierfundstellen: REWIS RS 2010, 8434
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
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