Bundespatentgericht, Beschluss vom 17.03.2010, Az. 24 W (pat) 1/09

24. Senat | REWIS RS 2010, 8434

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Gegenstand

Markenbeschwerdeverfahren – "Hedona/Dona" – zur Kennzeichnungskraft - teilweise Warenidentität - keine unmittelbare Verwechslungsgefahr - keine Verwechslungsgefahr unter dem Gesichtspunkt des gedanklichen Inverbindungbringens - keine Verwechslungsgefahr im weiteren Sinne - keine Zulassung der Rechtsbeschwerde


Tenor

hat der 24. Senat ([X.]) des [X.] unter Mitwirkung des Vorsitzenden [X.] Prof. Dr. Hacker sowie [X.] und Eisenrauch auf die mündliche Verhandlung vom 10. November 2009

beschlossen:

Die Beschwerde der Widersprechenden wird zurückgewiesen.

Meta

24 W (pat) 1/09

17.03.2010

Bundespatentgericht 24. Senat

Beschluss

Sachgebiet: W (pat)

Zitier­vorschlag: Bundespatentgericht, Beschluss vom 17.03.2010, Az. 24 W (pat) 1/09 (REWIS RS 2010, 8434)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2010, 8434

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Wird zitiert von

28 W (pat) 24/11

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