Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 27.07.2016, Az. XII ZR 11/14

XII. Zivilsenat | REWIS RS 2016, 7532

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[X.]:[X.]:[X.]:2016:270716BXIIZR11.14.0

BUN[X.]SGERICHTSHOF

BESCHLUSS
XII ZR 11/14
vom

27. Juli 2016
in dem Rechtsstreit
Nachschlagewerk:
ja
[X.]Z:
nein
[X.]R:
ja
ZPO § 544
Zum Wegfall der Parteifähigkeit des Beschwerdeführers während des Nichtzu-lassungsbeschwerdeverfahrens.
[X.], Beschluss vom
27. Juli 2016 -
XII ZR 11/14 -
O[X.]

[X.]

-
2
-

Der XII. Zivilsenat des [X.] hat am 27.
Juli 2016 durch den [X.] [X.],
[X.]
Klinkhammer, Dr.
Nedden-Boeger
und
Guhling und die Richterin Dr.
[X.]
beschlossen:
Die Beschwerde der Beklagten gegen die Nichtzulassung der Re-vision in dem Urteil des 2.
Zivilsenats des [X.] vom 3.
Januar
2014 wird auf ihre Kosten [X.].
Streitwert: 48.964

Gründe:
Die Nichtzulassungsbeschwerde ist unzulässig, weil die Beklagte, der das Berufungsurteil am 9.
Januar 2014 zugestellt wurde, am 24.
Februar 2014 nach §
394 FamFG wegen Vermögenslosigkeit im Handelsregister gelöscht worden ist
(vgl. [X.] Beschluss vom 20.
Mai
2015

VII
ZB
53/13

NJW
2015, 2424
Rn.
19; [X.]/Weinreich/Nedden-Boeger FamFG 5.
Aufl. §
394 Rn.
64 mwN). Dass bei der Beklagten noch ein Vermögenswert vorhanden wä-re (vgl. dazu [X.] Urteil vom 5.
Juli 2012

III
ZR
116/11

MDR 2012, 1176 Rn.
27
f.), behaupten die Parteien selbst nicht.
Der Wegfall der Parteifähigkeit
des Beschwerdeführers
während des Nichtzulassungsbeschwerdeverfahrens führt

im Gegensatz zum Wegfall der Parteifähigkeit während des Berufungsverfahrens (vgl. insoweit [X.] Urteil vom 29.
September 1981

VI
ZR
21/80

NJW 1982, 238)

zur Unzulässigkeit (al-1
2
-
3
-

lein) der Nichtzulassungsbeschwerde, weil die Hauptsache dem [X.] erst anfällt, wenn es der Beschwerde stattgibt und die Revision zulässt (vgl. [X.]/[X.] 4.
Aufl. §
544 Rn.
2; [X.] ZPO/[X.] [Stand: 1.
März 2016] §
544 Rn.
24; [X.]/[X.] ZPO 31.
Aufl. §
544 Rn.
5).

Dose
Ri[X.] Dr. Klinkhammer
hat
Nedden-Boeger

Urlaub und ist deswegen an

einer Unterschrift gehindert.

Dose

Guhling
[X.]

Vorinstanzen:
[X.], Entscheidung vom 19.04.2013 -
2-23 O 274/12 -

O[X.], Entscheidung vom 03.01.2014 -
2 U 128/13 -

Meta

XII ZR 11/14

27.07.2016

Bundesgerichtshof XII. Zivilsenat

Sachgebiet: ZR

Zitier­vorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 27.07.2016, Az. XII ZR 11/14 (REWIS RS 2016, 7532)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2016, 7532

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