Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.
Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"
Dieses Urteil liegt noch nicht ordentlich formatiert vor. Bitte nutzen Sie das PDF für eine ordentliche Formatierung.
PDF anzeigen[X.]:[X.]:[X.]:2016:270716BXIIZR11.14.0
BUN[X.]SGERICHTSHOF
BESCHLUSS
XII ZR 11/14
vom
27. Juli 2016
in dem Rechtsstreit
Nachschlagewerk:
ja
[X.]Z:
nein
[X.]R:
ja
ZPO § 544
Zum Wegfall der Parteifähigkeit des Beschwerdeführers während des Nichtzu-lassungsbeschwerdeverfahrens.
[X.], Beschluss vom
27. Juli 2016 -
XII ZR 11/14 -
O[X.]
[X.]
-
2
-
Der XII. Zivilsenat des [X.] hat am 27.
Juli 2016 durch den [X.] [X.],
[X.]
Klinkhammer, Dr.
Nedden-Boeger
und
Guhling und die Richterin Dr.
[X.]
beschlossen:
Die Beschwerde der Beklagten gegen die Nichtzulassung der Re-vision in dem Urteil des 2.
Zivilsenats des [X.] vom 3.
Januar
2014 wird auf ihre Kosten [X.].
Streitwert: 48.964
Gründe:
Die Nichtzulassungsbeschwerde ist unzulässig, weil die Beklagte, der das Berufungsurteil am 9.
Januar 2014 zugestellt wurde, am 24.
Februar 2014 nach §
394 FamFG wegen Vermögenslosigkeit im Handelsregister gelöscht worden ist
(vgl. [X.] Beschluss vom 20.
Mai
2015
VII
ZB
53/13
NJW
2015, 2424
Rn.
19; [X.]/Weinreich/Nedden-Boeger FamFG 5.
Aufl. §
394 Rn.
64 mwN). Dass bei der Beklagten noch ein Vermögenswert vorhanden wä-re (vgl. dazu [X.] Urteil vom 5.
Juli 2012
III
ZR
116/11
MDR 2012, 1176 Rn.
27
f.), behaupten die Parteien selbst nicht.
Der Wegfall der Parteifähigkeit
des Beschwerdeführers
während des Nichtzulassungsbeschwerdeverfahrens führt
im Gegensatz zum Wegfall der Parteifähigkeit während des Berufungsverfahrens (vgl. insoweit [X.] Urteil vom 29.
September 1981
VI
ZR
21/80
NJW 1982, 238)
zur Unzulässigkeit (al-1
2
-
3
-
lein) der Nichtzulassungsbeschwerde, weil die Hauptsache dem [X.] erst anfällt, wenn es der Beschwerde stattgibt und die Revision zulässt (vgl. [X.]/[X.] 4.
Aufl. §
544 Rn.
2; [X.] ZPO/[X.] [Stand: 1.
März 2016] §
544 Rn.
24; [X.]/[X.] ZPO 31.
Aufl. §
544 Rn.
5).
Dose
Ri[X.] Dr. Klinkhammer
hat
Nedden-Boeger
Urlaub und ist deswegen an
einer Unterschrift gehindert.
Dose
Guhling
[X.]
Vorinstanzen:
[X.], Entscheidung vom 19.04.2013 -
2-23 O 274/12 -
O[X.], Entscheidung vom 03.01.2014 -
2 U 128/13 -
Meta
27.07.2016
Bundesgerichtshof XII. Zivilsenat
Sachgebiet: ZR
Zitiervorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 27.07.2016, Az. XII ZR 11/14 (REWIS RS 2016, 7532)
Papierfundstellen: REWIS RS 2016, 7532
Auf Mobilgerät öffnen.
Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
XII ZR 11/14 (Bundesgerichtshof)
Zulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde bei Wegfall der Parteifähigkeit des Beschwerdeführers während des Verfahrens
VII ZR 112/14 (Bundesgerichtshof)
II ZR 115/09 (Bundesgerichtshof)
XI ZR 49/23 (Bundesgerichtshof)
IX ZR 176/02 (Bundesgerichtshof)