Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 30.08.2022, Az. 1 UF 45/22

1. Senat für Familiensachen | REWIS RS 2022, 8707

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1 UF 45/22

30.08.2022

Oberlandesgericht Düsseldorf 1. Senat für Familiensachen

Beschluss

Sachgebiet: UF

Vorgehend: Amtsgericht Düsseldorf, 253 F 32/17; Nachgehend: Bundesgerichtshof, XII ZB 386/22

Zitier­vorschlag: Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 30.08.2022, Az. 1 UF 45/22 (REWIS RS 2022, 8707)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2022, 8707 MDR 2022, 1413-1414 REWIS RS 2022, 8707


Verfahrensgang

Der Verfahrensgang wurde anhand in unserer Datenbank vorhandener Rechtsprechung automatisch erkannt. Möglicherweise ist er unvollständig.

Az. 1 UF 45/22

Oberlandesgericht Düsseldorf, 1 UF 45/22, 30.08.2022.


Az. 253 F 32/17

Amtsgericht Düsseldorf, 253 F 32/17, 15.03.2022.


Az. XII ZB 386/22

Bundesgerichtshof, XII ZB 386/22, 22.11.2023.


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