Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.
Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"
Serbien ist ein sicherer Herkunftsstaat
Meta
09.03.2016
Urteil
Sachgebiet: K
Zitiervorschlag: VG Augsburg, Urteil vom 09.03.2016, Az. Au 6 K 16.30152 (REWIS RS 2016, 14793)
Papierfundstellen: REWIS RS 2016, 14793
Auf Mobilgerät öffnen.
Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
Kein Abschiebungsverbot aufgrund unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung im Zielstaat
Keine Ungleichbehandlung von Roma-Minderheiten im serbischen Gesundheitssystem
Die allgemein schwierigen Lebensbedingungen der Roma in Serbien begründen kein Abschiebungsverbot
Keine Verfolgung ethnischer Minderheiten in Serbien
Unrichtige Angaben im Aufenthaltserlaubnisverfahren kein geringfügiger Verstoß
Keine Referenz gefunden.
Keine Referenz gefunden.