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Die allgemein schwierigen Lebensbedingungen der Roma in Serbien begründen kein Abschiebungsverbot
Meta
26.01.2017
Entscheidung
Sachgebiet: S
Zitiervorschlag: VG München, Entscheidung vom 26.01.2017, Az. M 17 S 17.30167 (REWIS RS 2017, 16554)
Papierfundstellen: REWIS RS 2017, 16554
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
Asylverfahren, Asylantrag, Abschiebung, Abschiebungsandrohung, Ausreise
Kein Abschiebungsverbot hinsichtlich Serbiens
Serbien ist ein sicherer Herkunftsstaat
Kein Flüchtlingsschutz für Roma aus Serbien
Schriftform bei Unterzeichnung mit Fingerabdruck nicht gewahrt