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Nichtannahmebeschluss mit Tenorbegründung: Wiedereinsetzungsantrag (§ 93 Abs 2 S 1 BVerfGG) erfordert selbständige Darlegungen zum Verhinderungsgrund - Antrag auf Beziehung der Krankenakte des Beschwerdeführers nicht hinreichend
1. Der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wird abgelehnt, da der Beschwerdeführer nicht dargelegt hat, dass er ohne Verschulden gehindert war, die Monatsfrist des § 93 Absatz 1 [X.] einzuhalten. Der Antrag, seine Krankenakte beizuziehen, entbindet den Beschwerdeführer nicht davon, einen Verhinderungsgrund selbstständig darzutun.
2. Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.
Meta
03.09.2019
Bundesverfassungsgericht 2. Senat 2. Kammer
Kammerbeschluss ohne Begründung
Sachgebiet: BvR
vorgehend LG Lübeck, 8. August 2018, Az: 5 i StVK 55/18, Beschluss
§ 93 Abs 1 S 1 BVerfGG, § 93 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 93 Abs 2 S 3 BVerfGG
Zitiervorschlag: Bundesverfassungsgericht, Kammerbeschluss ohne Begründung vom 03.09.2019, Az. 2 BvR 2282/18 (REWIS RS 2019, 3938)
Papierfundstellen: REWIS RS 2019, 3938
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
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