Bundesverfassungsgericht: Kammerbeschluss ohne Begründung vom 03.09.2019
Nichtannahmebeschluss mit Tenorbegründung: Wiedereinsetzungsantrag (§ 93 Abs 2 S 1 BVerfGG) erfordert selbständige Darlegungen zum Verhinderungsgrund - Antrag auf Beziehung der Krankenakte des Beschwerdeführers nicht hinreichend
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