3. Strafsenat | REWIS RS 2024, 1923
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Inverkehrbringen, Einlassung des Angeklagten, Bayerisches Oberstes Landesgericht, Aufhebung, Beweiswürdigung, Strafvorschriften, Ermessensausübung, Ermessen des Gerichts, Betäubungsmittelgesetz, Betäubungsmitteln, Betäubungsmittelstrafrecht, Revisionsbegründung, gesetzliche Neuregelung, Strafausspruch, Schuldspruch, Rechtsmittel, Straflose Vorbereitungshandlung, Verletzung der Aufklärungspflicht, Landgerichte, Bestimmtheitsgebot
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08.04.2024
BayObLG 3. Strafsenat
Entscheidung
Zitiervorschlag: BayObLG, Entscheidung vom 08.04.2024, Az. 203 StRR 39/24 (REWIS RS 2024, 1923)
Papierfundstellen: REWIS RS 2024, 1923
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