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Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"
Das Revisionsverfahren wird eingestellt.
Die Beklagte trägt die Kosten des Revisionsverfahrens.
Die Beklagte hat ihre Revision gegen das Urteil des [X.] vom 10. Juni 2020 mit Schriftsatz vom 4. Oktober 2022 zurückgenommen. Mit Schreiben vom 23. November 2022 hat der Kläger in die Revisionsrücknahme eingewilligt. Das Revisionsverfahren ist deshalb gemäß § 141 Satz 1, § 125 Abs. 1 Satz 1, § 92 Abs. 3 Satz 1 VwGO einzustellen.
Die Kostenentscheidung folgt aus § 155 Abs. 2 VwGO. Gerichtskosten werden gemäß § [X.] [X.] nicht erhoben; der Gegenstandswert ergibt sich aus § 30 [X.].
Meta
1 C 24/22, 1 C 24/22 (1 C 52/20)
24.11.2022
Bundesverwaltungsgericht 1. Senat
Beschluss
Sachgebiet: C
vorgehend VG Aachen, 10. Juni 2020, Az: 9 K 2584/19.A, Urteil
Zitiervorschlag: Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 24.11.2022, Az. 1 C 24/22, 1 C 24/22 (1 C 52/20) (REWIS RS 2022, 8313)
Papierfundstellen: REWIS RS 2022, 8313
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
2 C 7/22 (Bundesverwaltungsgericht)
Ausführungen zur Begründetheit bei einer als unzulässig verworfenen Berufung
1 C 26/22, 1 C 26/22 (1 C 53/20) (Bundesverwaltungsgericht)
8 B 44/22 (Bundesverwaltungsgericht)
4 B 20/22 (Bundesverwaltungsgericht)
800 qm-Schwelle zur Großflächigkeit von Einzelhandelsbetrieben
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