15. Senat | REWIS RS 2023, 8750
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Klarstellungs- und Ergänzungssatzung, Keine klare Abgrenzung der Teilbereiche einer kombinierten Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 (Abgrenzungssatzung) und § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB (Einbeziehungssatzung), Keine Prägung der einbezogenen Flächen durch die bauliche Nutzung des angrenzenden Bereichs
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11.12.2023
Urteil
Sachgebiet: N
Zitiervorschlag: VGH München, Urteil vom 11.12.2023, Az. 15 N 23.668 (REWIS RS 2023, 8750)
Papierfundstellen: REWIS RS 2023, 8750
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
Einbeziehungssatzung (§ 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB), Keine Prägung der einbezogenen Flächen …
15 N 17.1194, 15 N 17.1195 (VGH München)
Ungültigkeit einer Klarstellungs- und Ergänzungssatzung
Einbeziehungssatzung, Antragsbefugnis, Prägung der einbezogenen Flächen durch die bauliche Nutzung des angrenzenden Bereichs
Unwirksamkeit einer Klarstellungs- bzw. Einbeziehungssatzung
8 C 11083/17 (Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz)
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