Klarstellungs- und Ergänzungssatzung, Keine klare Abgrenzung der Teilbereiche einer kombinierten Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 (Abgrenzungssatzung) und § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB (Einbeziehungssatzung), Keine Prägung der einbezogenen Flächen durch die bauliche Nutzung des angrenzenden Bereichs
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