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BUNDESGERICHTSHOF
BESCHLUSS
IX
ZB 50/12
vom
6. August 2013
in dem
Insolvenzverfahren
-
2
-
Der IX.
Zivilsenat des [X.] hat durch den Richter [X.], die [X.] [X.], [X.] Pape und [X.] sowie die Richterin Möhring
am
6. August
2013
beschlossen:
Der Senatsbeschluss vom 20. Juni 2013 ist auf Seite 2 wegen ei-nes Schreibfehlers wie folgt zu berichtigen:
Es muss richtig heißen
anstatt
[X.]
[X.]
Pape
[X.]
Möhring
Diese Entscheidung scheint sehr kurz zu sein. Eventuell liegt lediglich eine Vorarbversion vor, die wir aktualisieren, sobald das Gericht diese veröffentlicht!
Meta
06.08.2013
Bundesgerichtshof IX. Zivilsenat
Sachgebiet: ZB
Zitiervorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 06.08.2013, Az. IX ZB 50/12 (REWIS RS 2013, 3650)
Papierfundstellen: REWIS RS 2013, 3650
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