Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 06.08.2013, Az. IX ZB 50/12

IX. Zivilsenat | REWIS RS 2013, 3650

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BUNDESGERICHTSHOF

BESCHLUSS
IX
ZB 50/12

vom

6. August 2013

in dem
Insolvenzverfahren

-

2

-
Der IX.
Zivilsenat des [X.] hat durch den Richter [X.], die [X.] [X.], [X.] Pape und [X.] sowie die Richterin Möhring

am
6. August
2013
beschlossen:

Der Senatsbeschluss vom 20. Juni 2013 ist auf Seite 2 wegen ei-nes Schreibfehlers wie folgt zu berichtigen:

Es muss richtig heißen

anstatt

[X.]
[X.]
Pape

[X.]
Möhring

Diese Entscheidung scheint sehr kurz zu sein. Eventuell liegt lediglich eine Vorarbversion vor, die wir aktualisieren, sobald das Gericht diese veröffentlicht!

Meta

IX ZB 50/12

06.08.2013

Bundesgerichtshof IX. Zivilsenat

Sachgebiet: ZB

Zitier­vorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 06.08.2013, Az. IX ZB 50/12 (REWIS RS 2013, 3650)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2013, 3650

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IX ZB 50/12

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