11. Zivilsenat | REWIS RS 2023, 8696
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29.08.2023
Oberlandesgericht Hamm 11. Zivilsenat
Beschluss
Sachgebiet: U
Vorgehend: Landgericht Bielefeld, 8 O 411/21
§ 839 BGB i.V.m. Art. 34 GG, 9, 9a, 30, 47 StrWG NRW
Zitiervorschlag: Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 29.08.2023, Az. 11 U 76/22 (REWIS RS 2023, 8696)
Papierfundstellen: REWIS RS 2023, 8696
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
7 A 2194/16 (Verwaltungsgericht Hannover)
straßenverkehrsrechtliche Anordnung, Radwegbenutzungspflicht, Zeichen 240, Gehweg, qualifizierte Gefährdungslage, Ermessen, Verkehrssicherheit, Verkehrsbelastung, Radweg
Anforderungen an die Anordnung einer Radwegbenutzungspflicht
3 C 42/09 (Bundesverwaltungsgericht)
Anordnung einer Radwegebenutzungspflicht; qualifizierte Gefahrenlage
3 B 62/11 (Bundesverwaltungsgericht)
Rechtmäßigkeit der Anordnung einer Radwegebenutzungspflicht; besondere Gefährdungssituation