ArbG München, Entscheidung vom 03.03.2021, Az. 28 BV 216/20

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Gegenstand

Arbeitnehmer, Nichtigkeit, Aufsichtsrat, Feststellung, Anfechtung, Wahl, Wahlvorstand, Betriebsratswahl, Ermessen, Antragstellung, Auslegung, Anlage, Anordnung, Antragsteller, berechtigtes Interesse, leitender Angestellter, nicht ausreichend


Im Namen des Volkes:
Ur████████████████████████

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28 BV 216/20

03.03.2021

ArbG München

Entscheidung

Sachgebiet: BV

Zitier­vorschlag: ArbG München, Entscheidung vom 03.03.2021, Az. 28 BV 216/20 (REWIS RS 2021, 8207)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2021, 8207

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