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Zuweisungsentscheidung nach § 47 Abs. 1a AsylG ist eine asylrechtliche Streitigkeit
Meta
19.10.2016
Entscheidung
Sachgebiet: ZB
Zitiervorschlag: VGH München, Entscheidung vom 19.10.2016, Az. 21 ZB 16.30251 (REWIS RS 2016, 3698)
Papierfundstellen: REWIS RS 2016, 3698
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Zuweisungseintscheidung im Rahmen der Wohnpflicht ist dem Asylrecht zuzuordnen
Landesinterne Umverteilung bereits erstverteilter Asylbewerber aus einem sicheren Herkunftsstaat zurück in eine Aufnahmereinrichtung
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Landesinterne Umverteilung von Asylbewerbern aus sicheren Herkunftsstaaten
Landesinterne Umverteilung bereits erstverteilter Asylbewerber aus einem sicheren Herkunftsstaat zurück in eine Aufnahmeeinrichtung
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