Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 14.05.2002, Az. RiZ (R) 3/00

Dienstgericht des Bundes | REWIS RS 2002, 3245

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[X.] ([X.]) 3/00vom14. Mai 2002in dem [X.], Berufungskläger und[X.]evisionskläger,gegenAntragsteller, Berufungsbeklagter und[X.]evisionsbeklagter,wegen Versetzung in den [X.]uhestand wegen Dienstunfähigkeit hier: Erinnerung gegen den [X.] - Dienstgericht des [X.] - hat am 14. Mai 2002durch [X.] am [X.]gerichtshof [X.], [X.]inam [X.]gerichtshof Solin-Stojanoviæ, [X.] am [X.]gerichtshof [X.] und Prof. Dr. [X.] und [X.]in am [X.]gerichtshof [X.]beschlossen:Die Erinnerung des Antragsgegners gegen den [X.] vom 30. Januar 2002 wird als unzulssig zu-rückgewiesen.Die Entscheidung ergeht gebührenfrei.Gründe:Die Erinnerung ist unzulssig, weil dem Antragsgegner die zur [X.] einer wirksamen Prozeßhandlung erforderliche Prozeßfigkeit fehlt.Bei dem Antragsgegner hat im Verlauf des Verfahrens über seine [X.] in den [X.]uhestand wegen Dienstunfigkeit eine querulatorische Ent-wicklung mit paranoiden Zügen stattgefunden, die schließlich zu seiner Proze-ßunfigkeit geführt hat. Wie der Senat in seinem Urteil vom 12. [X.] in der vorliegenden Sache und in dem Beschluß vom selben Tage imVerfahren [X.]iZ ([X.]) 4/00 ausführlich dargelegt hat, besteht diese jedenfalls fürsolche [X.]echtsstreitigkeiten, in denen es um die [X.] imweitesten Sinne geht. Dies gilt auch für die nunmehr eingelegte Erinnerunggegen den [X.]. Der Antragsgegner legt, wie sich insbesondere aus- 3 -seinem Schriftsatz vom 17. Mrz 2002 ergibt, auch insoweit ein Verhalten anden Tag, welches fr Flle krankhafter Querulanz kennzeichnend ist.Im ritte die Erinnerung in der Sache keinen Erfolg. Wie der [X.] im [X.] vom 14. Mai 1984 - [X.]iZ ([X.]) 4/83 - mit ausfrlicher Begrn-dung entschieden hat, werden auch im [X.] nach §§ 66, 80D[X.]iG Gerichtskosten in entsprechender Anwendung von § 1 Abs. 1 b GKGerhoben. Auf diese Entscheidung, von der abzuweichen der Senat keinen An-laû hat, wird Bezug genommen.[X.] Solin-Stojanoviæ Joeres [X.] [X.]

Meta

RiZ (R) 3/00

14.05.2002

Bundesgerichtshof Dienstgericht des Bundes

Sachgebiet: False

Zitier­vorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 14.05.2002, Az. RiZ (R) 3/00 (REWIS RS 2002, 3245)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2002, 3245

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