LSG München, Entscheidung vom 21.04.2021, Az. L 16 AS 129/21 B ER

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Gegenstand

Zur Angemessenheitsfiktion von tatsächlich unangemessenen Kosten der Unterkunft und Heizung im Rahmen eines Eilverfahrens, wenn im vorangehenden Bewilligungsabschnitt eine bindende Absenkung der Unterkunftskosten auf die Angemessenheitsgrenze im Rahmen einer vorläufigen Bewilligung erfolgt ist.


Im Namen des Volkes:
Ur████████████████████████

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Meta

L 16 AS 129/21 B ER

21.04.2021

LSG München

Entscheidung

Sachgebiet: False

Zitier­vorschlag: LSG München, Entscheidung vom 21.04.2021, Az. L 16 AS 129/21 B ER (REWIS RS 2021, 6663)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2021, 6663

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1 BvR 1453/12

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