Aktenzeichen 1 BvR 1453/12

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Bundesverfassungsgericht: Nichtannahmebeschluss vom 06.08.2014

Nichtannahmebeschluss: Anforderungen an die Glaubhaftmachung der Bedürftigkeit im sozialgerichtlichen Eilverfahren - Heranziehung von Umständen aus der Vergangenheit bei Entscheidung über gegenwärtige Bedürftigkeit nur beschränkt zulässig - hier: keine Grundrechtsverletzung bei mangelnder Glaubhaftmachung der Bedürftigkeit durch partiell unzutreffende eidesstattliche Versicherung der Beschwerdeführer zu Einkommensverhältnissen

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