Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.
Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"
Dieses Urteil liegt noch nicht ordentlich formatiert vor. Bitte nutzen Sie das PDF für eine ordentliche Formatierung.
PDF anzeigen
BUNDESGERICHTSHOF
BESCHLUSS
XI ZR 236/12
vom
28. August 2012
in dem Rechtsstreit
-
2
-
Der XI.
Zivilsenat des [X.] hat
am 28.
August 2012
durch den Vorsitzenden Richter [X.],
[X.]
Ellenberger, [X.] und Pamp
sowie die Richterin Dr.
Menges
beschlossen:
Die Beschwerde des Beklagten gegen die Nichtzulassung der Re-vision in dem Beschluss des 5.
Zivilsenats des [X.] vom 5.
April 2012 wird auf seine Kosten als unzulässig verworfen.
Streitwert: 10.445,14
Gründe:
Die Nichtzulassungsbeschwerde ist nicht statthaft, weil der Wert der vom Beklagten mit der Revision geltend zu machenden Beschwer zwanzigtausend Euro nicht übersteigt (§
26 Nr.
8 EGZPO, §
522 Abs.
3, §
544 Abs.
1 ZPO).
Die Nichtzulassungsbeschwerde ist -
darüber hinaus
-
unzulässig, weil sie nicht von einem beim [X.] zugelassenen Rechtsanwalt einge-legt worden ist (§
78 Abs.
1 ZPO).
Über das Vermögen des Beklagten ist zwar nach Einlegung der [X.] ein Insolvenzverfahren eröffnet worden. In entsprechen-der Anwendung von §
249 Abs.
3 ZPO steht das jedoch der Verwerfung der Nichtzulassungsbeschwerde nicht entgegen, da diese schon vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens unzulässig war (vgl. [X.], Beschluss vom
16.
Januar 1959 -
I
ZR 33/58, NJW 1959, 532). Das gilt in entsprechender Anwendung von 1
2
3
-
3
-
§
249 Abs.
3 ZPO auch für die Kostenentscheidung (offen gelassen in
[X.], Beschluss vom 16.
Januar 1959 aaO).
[X.]
Ellenberger
[X.]
Pamp
Menges
Vorinstanzen:
[X.], Entscheidung vom 04.08.2011 -
9 O 3224/10 -
O[X.], Entscheidung vom 05.04.2012 -
5 U 1346/11 -
Meta
28.08.2012
Bundesgerichtshof XI. Zivilsenat
Sachgebiet: ZR
Zitiervorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 28.08.2012, Az. XI ZR 236/12 (REWIS RS 2012, 3617)
Papierfundstellen: REWIS RS 2012, 3617
Auf Mobilgerät öffnen.
Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
III ZR 358/13 (Bundesgerichtshof)
III ZR 358/13 (Bundesgerichtshof)
Verfahrensunterbrechung durch Insolvenzeröffnung: Verwerfung einer Nichtzulassungsbeschwerde
IXa ZB 249/03 (Bundesgerichtshof)
II ZR 177/14 (Bundesgerichtshof)
VII ZB 29/01 (Bundesgerichtshof)
Keine Referenz gefunden.
Keine Referenz gefunden.