Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 07.04.2014, Az. II-8 UF 77/13

8. Senat für Familiensachen | REWIS RS 2014, 9835

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II-8 UF 77/13

07.04.2014

Oberlandesgericht Düsseldorf 8. Senat für Familiensachen

Beschluss

Sachgebiet: UF

Vorgehend: Amtsgericht Oberhausen, 43 F 554/12; Nachgehend: Bundesgerichtshof, XII ZB 252/14

Zitier­vorschlag: Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 07.04.2014, Az. II-8 UF 77/13 (REWIS RS 2014, 9835)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2014, 9835


Verfahrensgang

Der Verfahrensgang wurde anhand in unserer Datenbank vorhandener Rechtsprechung automatisch erkannt. Möglicherweise ist er unvollständig.

Az. XII ZB 252/14

Bundesgerichtshof, XII ZB 252/14, 15.04.2015.


Az. II-8 UF 77/13

Oberlandesgericht Düsseldorf, II-8 UF 77/13, 07.04.2014.


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