Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 29.06.2006, Az. IX ZB 197/04

IX. Zivilsenat | REWIS RS 2006, 2880

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[X.]BESCHLUSS [X.] ZB 197/04 vom 29. Juni 2006 in dem Entschädigungsrechtsstreit - 2 - Der [X.]. Zivilsenat des [X.] hat durch [X.] Ganter, [X.], [X.], [X.] und die Richterin [X.] am 29. Juni 2006 beschlossen: Die sofortige Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des 4. Zivilsenats des [X.] vom 18. Mai 2004 wird auf Kosten der Beklagten zurückge-wiesen. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 13.000 • festgesetzt. Gründe: Ein gesetzlicher Grund für die Zulassung der Revision liegt nicht vor. Die Beschwerde rügt ohne Erfolg, dass das Berufungsurteil von Entscheidungen des [X.] abgewichen sei und auf diesen Abweichungen beruhe (§ 219 Abs. 2 Nr. 2 [X.]). 1 Die zur Auslegung von § 35 Abs. 2 [X.] von der Beschwerde herange-zogenen Entscheidungen des [X.] sind durch das Senatsurteil vom 22. Februar 2001 ([X.] ZR 113/00, BGHR [X.] § 35 Abs. 2 Rentenerhö-hung 5 = [X.] 2001, 372, 374; vgl. auch Urt. v. 18. Juli 2002 - [X.] ZR 57/02, BGHR [X.] § 41a Schwellenwert 1 unter 2.) überholt, welchem das [X.] - 3 - [X.] hat folgen wollen. Hierbei mag ihm ein Subsumtionsfehler [X.] sein, weil es im Zusammenhang mit § 35 Abs. 2 [X.] die Rentenhöhe bei der letzten Änderung der Verhältnisse zum 1. Januar 1988 nicht geprüft hat. Dieser Fehler enthält jedoch keine Abweichung im Grundsätzlichen. Auch in der Auslegung von § 34 [X.] hat das Be[X.] keinen abweichenden Rechtssatz aufgestellt, sondern die von der Beschwerde ange-führte Rechtsprechung des [X.] seiner Entscheidung zugrunde gelegt. Es mag sein, dass das Berufungsurteil im Hinblick auf die Feststellung der allgemeinen Minderung der Erwerbsfähigkeit und die sodann notwendige Gesamtschau eine Begründungslücke aufweist und dem Be[X.] auch hier ein Subsumtionsfehler unterlaufen ist. Mehr vermag die Beschwerde [X.] nicht zu beanstanden. Für eine Rechtssatzdivergenz zur angeführten Rechtsprechung des [X.] spricht nichts. 3 Ganter [X.] [X.]

[X.] [X.]
Vorinstanzen: [X.], Entscheidung vom 19.03.2001 - 9 O 154/97 - [X.], Entscheidung vom 18.05.2004 - 4 U 1/01 (Entsch.) -

Meta

IX ZB 197/04

29.06.2006

Bundesgerichtshof IX. Zivilsenat

Sachgebiet: ZB

Zitier­vorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 29.06.2006, Az. IX ZB 197/04 (REWIS RS 2006, 2880)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2006, 2880

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