VG Augsburg, Urteil vom 12.08.2015, Az. Au 4 K 15.298

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Gegenstand

Baugenehmigung, Werbeanlage, Gefährdung, Straßenverkehr


Im Namen des Volkes:
Ur████████████████████████

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Au 4 K 15.298

12.08.2015

VG Augsburg

Urteil

Sachgebiet: K

Zitier­vorschlag: VG Augsburg, Urteil vom 12.08.2015, Az. Au 4 K 15.298 (REWIS RS 2015, 6733)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2015, 6733

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